- Eine „umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen
Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote“ zu geben,
- Die „Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie
pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen“ sowie
- „Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote“.
- Systematische Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs
- Anfertigung eines individuellen Versorgungsplans
- Hinwirkung auf die Implementierung der hierzu notwendigen Maßnahmen
- Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans (Monitoring), die Auswertung und Dokumentation der Hilfeprozesse bei besonders komplexen Hilfebedarfen
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Planung
Pflegebedürftiger
(Case Management)
- Neutrale Pflegeberatung nach §7a SGB XI
- Hilfestellung der Anträge an die Kranken- und Pflegekasse sowie Behörden (z.B. Antrag auf
Pflegeeinstufung)
- Hilfestellung bei einem Widerspruch
- Case Management
- Organisation nach Bedürftigkeit
- Schnittstellenoptimierung
- Aufbau von Netzwerken
- Information, Aufklärung und Beratung über Pflegebedürftigkeit und
Leistungen
- Beratung und Entlastung Angehöriger
- Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI (Pflegegeld für selbst beschaffte
Pflegehilfen)